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Die Forderung des Seniorenrats des Landes Brandenburg e.V. (SRLB), den Rentnerinnen und Rentnern einen Inflationsausgleich in gleicher Höhe, wie ihn die im Ruhestand befindlichen Beamten & Angestellte

In einem Gespräch am 30.07.2024, zu dem der Ministerpräsident den Vorsitzenden des SRLB, Wolfgang Puschmann, in die Staatskanzlei eingeladen hatte und an dem auch die Finanzministerin Katrin Lange teilnahm, wurde von den Regierungsvertretern auf die Ausführungen der Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Katrin Schneider in einem vorausgegangenen Schriftwechsel mit dem SRLB-Vorsitzenden Bezug genommen. In der Beantwortung des Schreibens vom SRLB-Vorsitzenden an den Ministerpräsidenten hatte Frau Schneider mitgeteilt, dass die Inflationsausgleichprämie eine vom Bundesgesetzgeber steuerlich begünstigte und sozialabgabenfreie einmalige Leistung sei, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 gewähren können. Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst hätten sich im Zuge von Tarifverhandlungen bereit erklärt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Rentenbeziehende in der gesetzlichen Rentenversicherung habe die Bundesregierung keine derartige Zahlung beschlossen. Im Übrigen vertrete die Verfasserin des Schreibens die Auffassung, dass die gesetzliche Rente mit der Rentenanpassung zum 1.Juli 2024 einen guten Schutz vor Inflation und Kaufkraftverlusten biete und sie auch persönlich zu der Überzeugung neige, dass sich die Rente weiterhin an der Lohnentwicklung orientieren sollte und nicht an der Inflation.

 

Im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin wies Wolfgang Puschmann die persönlichen Einschätzungen der Chefin der Staatskanzlei in aller Deutlichkeit zurück. Als Vertreter der Interessen und Bedürfnisse einer der größten Bevölkerungsgruppen im Land Brandenburg verwies er auf die vielen Senioren und Seniorinnen, die von Grundsicherung und Mindestrenten leben müssen. Wenn Rentnerinnen und Rentner nicht mit den im Ruhestand befindlichen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder gleichbehandelt werden, verstoße dies gegen das Gleichbehandlungsgesetz und erfülle den Tatbestand der Altersdiskriminierung. Er bedaure auch, dass in der Mitteilung aus der Staatskanzlei nicht erkennbar sei, dass sich die Landesregierung beim Bund für die Gewährung eines vergleichbaren Inflationsausgleichs einsetze.

 

Der soziale Frieden beruhe auf Gerechtigkeit. Davon ausgehend beteilige sich der SRLB an der Petition eines breiten Bündnisses von Seniorenorganisationen, Sozialverband VdK Deutschland e.V., Sozialverband Deutschland SoVD und der Arbeiterwohlfahrt, das von Hamburg und Schleswig-Holstein ausging und bundesweite Unterstützung gefunden habe. Kernforderung der Petition sei die Gewährung eines Inflationsausgleichs für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 3.000 Euro. Am 15.06.2024 seien mehr als 200.000 Unterschriften auf einer Kundgebung in Kiel an Bundespolitiker übergeben worden.

 

Ministerpräsident Woidke sagte zu, dass eine jährliche Einmalzahlung als Prämie für die rund 47.000 Grundrentenbezieherinnen und -bezieher im Land Brandenburg geprüft werde. Ihm sei sehr wohl bewusst, dass steigende Lebenshaltungskosten und die anhaltende Inflation die finanzielle Stabilität und Lebensqualität gerade auch der älteren Menschen gefährden. Er werde sich auch in Zukunft gegenüber der Bundesregierung für die Entlastung der Rentnerinnen und Rentner einsetzen.

 

Es werde dem Wunsch des SRLB entsprechend geprüft, den erfolgreichen brandenburgischen „Pakt für Pflege“ mit seinem Herzstück „Pflege vor Ort“ auf mindestens dem bisherigen Fördermittel-Niveau in Höhe von rund 22 Millionen Euro zu verstetigen, um damit die Lebenssituation bedürftiger Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die Beratungsstrukturen weiter auszubauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum zu entlasten sowie die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen zu fördern.

Wolfgang Puschmann empfahl, auch weiterhin die Förderung der digitalen Kompetenz älterer Menschen, der jetzt auch im Land Brandenburg eingerichteten Wohnberatungsstellen und der präventiven Hausbesuche, die mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Zentrum für Altersforschung an der Medizinischen Hochschule Brandenburg in ausgewählten Modellregionen erprobt werden, in den „Pakt für Pflege“ mit einzubeziehen.

 

Er begrüßte die Maßnahmen der Landesregierung, ehrenamtlich besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger öffentlichkeitswirksam auszuzeichnen. Diese Anerkennung reiche allerdings nicht aus, um den nach wie vor bestehenden Mangel an ehrenamtlich Engagierten in der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund richtete er die dringende  Bitte an die Landesregierung,
1)    den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu empfehlen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor deren Versetzung in den Ruhestand die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu vermitteln,
2)    die Kilometer-Pauschale bei der Erstattung von Fahrtkosten für den ehrenamtlichen Einsatz mit dem privat eigenen Pkw von derzeit 20 Cent auf nach dem Bundesreisekostengesetz seit langem gewährte 30 Cent zu erhöhen, 
3)    die Finanzämter zu veranlassen, die nachweislich entstandenen sonstigen Kosten für die Ausübung eines Ehrenamts bei der Lohnsteuererklärung als Werbungskosten anzuerkennen und
4)    eine Ehrenamtsstrategie für das Land Brandenburg nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalen zu initiieren.

Abschließend dankte Ministerpräsident Woidke für die effektive und erfolgreiche Vertretung der Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen durch den Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V., dem die Landesregierung auch künftig die angemessene finanzielle Förderung gewähren werde. Sein besonderer Dank gelte auch der konstruktiven Zusammenarbeit des SRLB mit dem Landesseniorenbeauftragten Norman Asmus.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 14. August 2024

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