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Kreisseniorenbeirat Teltow Fläming bildet sich weiter Barrierefreies Bauen im Blickpunkt

Ein Studienfach „Barrierefreies Bauen“ wäre wahrscheinlich nie mein Lieblingsfach geworden, sag ich ganz ehrlich. Aber wie so oft geht es im Leben nicht nach persönlichen Wünschen sondern nach  Notwendigkeiten, die sich uns Seniorenbeiräten als Interessenvertreter der Älteren in der täglichen Arbeit ergeben.
In diesem Sinne gestaltete sich die Septembersitzung des Kreisseniorenbeirats für viele von uns als Weiterbildungsmaßnahme. Michael Wolter vom Fachteam Bauen des BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter) und Juror beim Access City Award 2024 für barrierefreie Städte in Europa konnte als Referent gewonnen werden und bemühte sich redlich, Wissenslücken bei vielen von uns zu schließen.  Antje Bauroth, die als Beauftragte für Behinderte und Senioren in der Kreisverwaltung tätig ist, ergänzte seine Ausführungen mit persönlichen Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit.
 

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben - im Beruf, zu Hause und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes leben in Deutschland rund 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland entspricht das einem Anteil von etwa 9,3%.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird in Zukunft mit einem kontinuierlichen Anstieg der Anzahl von Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen gerechnet. Deshalb muss schon heute an eine barrierefreie Umwelt gedacht werden, denn Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Eltern mit Kinderwagen und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
 

Wir beschäftigten uns in der Sitzung mit der Brandenburgischen Bauordnung, mit DIN Normen und ganz speziellen Vorgaben für Rampen, Fenster, Toiletten oder Handläufe an Treppen. Viele unserer Mitglieder steuerten Erlebtes aus ihrem Verantwortungsbereich bei und machten auch auf Dinge aufmerksam, bei denen es trotz DIN Norm für Betroffene „eng“ wird.

 

Erstaunlich, was sich an detaillierten Anforderungen hinter der bloßen Überschrift „Barrierefreies Bauen“ verbirgt. Meine Hochachtung gilt allen Architekten, Bauplanern und Bauunternehmen, aber auch den Bauämtern, die alles bewerten oder kontrollieren müssen.
Wussten Sie beispielsweise,
dass Trittstufen an freien seitlichen Stufenenden eine Aufkantung aufweisen sollten bzw. wie hoch diese sein muss? (mindestens 2 cm)
dass Türen in Sanitärräumen nach außen aufschlagen müssen?
dass Rollstuhlfahrer eine unterfahrbare Spüle benötigen?
dass die Querneigung von Gehwegen nicht mehr als 2,5% betragen darf?
 

Es war eine anstrengende, aber auch sehr interessante Tagung. Für mich eher der Einstieg in ein neues Wissensgebiet. Jetzt warte ich mal drauf, dass einer meiner Mitmenschen erstaunt schaut, wenn ich die DIN Norm 18040 in den Mund nehme.

 

Lutz-Peter Anton
Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats TF 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 17. September 2024

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